In der örtlichen bairischen Mundart wird der Ort als Neifahrn bezeichnet. Neufahrn bei Freising (amtlich: Neufahrn b.Freising) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.202 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85375, 85376Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08165
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Neufahrn bei Freising
Hauptstraße 1
85376 Neufahrn bei Freising
2. Landratsamt Freising
Hauptstraße 1
85356 Freising
3. Bürgeramt Neufahrn bei Freising
Hauptstraße 1
85376 Neufahrn bei Freising
Gemeinde Neufahrn bei Freising – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Nord-Westen Neufahrns wurde im März 2022 durch den Gemeinderat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan 133 – Nord/West II beschlossen, welcher ein neues Baugebiet vorsieht.
- Es gab Proteste und Sorgen von Anwohnern bezüglich eines Neubaugebiets im Neufahrner Süden, insbesondere hinsichtlich Verkehr und Parkplätze.
- Es gibt zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne und Änderungen davon, z.B. die 1., 2. und 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 für den Sport- und Freizeitpark am Galgenbachweg, sowie neue Pläne wie der Bebauungsplan Nr. 128 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und der Bebauungsplan Nr. 122 für das NOVA Neufahrn auf dem ehemaligen AVON-Areal.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.