Neufahrn liegt links der Isar an der Grenze zwischen der Münchner Schotterebene und dem tertiären Donau-Isar-Hügelland, ca. Neufahrn bei Freising (amtlich: Neufahrn b.Freising) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.202 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85375, 85376Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08165
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Neufahrn bei Freising
Hauptstraße 1
85376 Neufahrn bei Freising
2. Landratsamt Freising
Hauptstraße 1
85356 Freising
3. Bürgeramt Neufahrn bei Freising
Hauptstraße 1
85376 Neufahrn bei Freising
Gemeinde Neufahrn bei Freising – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Nord-Westen Neufahrns wurde im März 2022 durch den Gemeinderat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan 133 – Nord/West II beschlossen, welcher ein neues Baugebiet vorsieht.
- Es gab Proteste und Sorgen von Anwohnern bezüglich eines Neubaugebiets im Neufahrner Süden, insbesondere hinsichtlich Verkehr und Parkplätze.
- Es gibt zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne und Änderungen davon, z.B. die 1., 2. und 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 für den Sport- und Freizeitpark am Galgenbachweg, sowie neue Pläne wie der Bebauungsplan Nr. 128 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und der Bebauungsplan Nr. 122 für das NOVA Neufahrn auf dem ehemaligen AVON-Areal.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.